Bei der Bewertung von Immobilien sind Lasten und Beschränkungen zu beachten. Lasten und Beschränkungen sind im Grundbuch in Abteilung II festgehalten und können sich positiv oder negativ auf dem Wert einer Immobilie auswirken.
Häufig vorkommende Rechte sind beispielsweise:
- Wegerechte
- Erbbaurecht
- Überfahrtsrechte
- Leitungsrechte
- Nießbrauchsrechte
- Wohn- und Mietrechte
Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein Gutachten für Ihre Immobilie.